Montagebedingungen ISOPANEEL - Stand 2000
Es gelten die nachstehend aufgeführten Montage- & allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 1 Anwendbarkeit dieser Bedingungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das Zustandekommen,
den Inhalt und die Erfüllung sämtlicher zwischen Isopaneel und dem
Vertragspartner geschlossenen Verträge und sind ferner auf sämtliche von
Isopaneel unterbreiteten Angebote anwendbar.
§ 2 Angebote
2.1 Sämtliche Angebote von Isopaneel sind unverbindlich, sofern sie keine
Annahmefrist enthalten.
2.2 Im Falle eines unverbindlichen Angebotes von Isopaneel, das vom
Vertragspartner angenommen wird, hat Isopaneel das Recht, das Angebot
unmittelbar nach Eingang der Angebotsannahme zurückzuziehen.
2.3 Sämtliche zu einem Angebot erteilten Informationen und/oder
Spezifikationen in Bezug auf Maße, Gewichte, Inhalt, Leistung u. ä. sind immer
Näherungswerte. Diese Informationen und/oder Spezifikationen sind für
uns nur im Falle einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung verbindlich.
Sämtliche zu einem Angebot bereitgestellten Daten und/oder Informationen
bleiben unser Eigentum und sind auf erste Aufforderung zurückzugeben.
2.4 Sollten die zum Auftrag oder zu späteren Änderungen des Auftrages vom
Vertragspartner erteilten Anweisungen und Spezifikationen an Isopaneel
nicht schriftlich mitgeteilt worden sein, so trägt der Vertragspartner das Risiko
für die nicht korrekte Ausführung dieser Anweisungen und Spezifikationen.
2.5 Etwaige nachträglich getroffene Vereinbarungen oder Änderungen sowie
(mündliche) Vereinbarungen und/oder Zusagen seitens unseres Personals oder
seitens in unserem Namen handelnder Verkäufer, (Handels-) Vertreter oder
anderer Vermittler sind für uns nur im Falle einer schriftlichen Bestätigung
unsererseits verbindlich.
§ 3 Preise
3.1 Vorbehaltlich anderslautender Angaben gelten sämtliche Preisangaben
vorbehaltlich Preisänderungen.
3.2 Vorbehaltlich anderslautender Angaben:
· basieren unsere Preise auf den bei Unterbreitung des Angebotes bzw. am
Auftragsdatum geltende Einkaufspreise, Löhne, Lohnkosten, Sozialabgaben und
Steuern, Frachtgebühren, Versicherungsprämien und andere Kosten;
· verstehen unsere Preise sich zuzüglich der Verlegungskosten für Leitungen
sowie der Kosten für Hack-, Brech-, Maurer-, Tischler-, Putz- und Stuck-, Maler-,
Tapezier-, Reparatur- oder andere zusätzliche Arbeiten;
· verstehen unsere Preise sich zuzüglich der Kosten der betriebsbereiten
Aufstellung, darunter der Anschluss der Geräte an die Leitungen;
· basieren unsere Preise auf Lieferung ab unserem Werk, Lager oder anderer
Lagerstätten;
· verstehen unsere Preise sich zuzüglich Mehrwertsteuer sowie anderen
Steuern, Abgaben und Gebühren;
· verstehen unsere Preise sich in Euro, wobei etwaige Kursänderungen
weiterberechnet werden.
3.3 Im Falle eines Anstieges der Materialkosten oder der Kosten für Halbfabrikate
oder Dienstleistungen, die für die Vertragserfüllung erforderlich sind, sowie im
Falle eines Anstieges der Löhne, Arbeitgeberbeiträge für die Sozialversicherung
oder einer wesentlichen Änderung der Kursverhältnisse, dies jeweils nach dem
Zustandekommen des Vertrages zwischen den Parteien, hat Isopaneel das
Recht, die vereinbarten Preise dementsprechend anzupassen.
§ 4 Lieferung und Lieferfrist
4.1 Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung erfolgt die Lieferung ab
unserem Werk bzw. Lager. Die Lieferung erfolgt nur dann frachtfrei, falls und
soweit Isopaneel dies auf der Rechnung oder auf anderer Weise ausdrücklich
angegeben hat.
4.2 Vorbehaltlich ausdrücklicher anderslautender Vereinbarung verstehen sich
die vereinbarte Lieferfrist niemals als Endfrist. Im Falle der nicht rechtzeitigen
Lieferung hat der Vertragspartner Isopaneel folglich schriftlich in Verzug
zu setzen.
4.3 Isopaneel ist berechtigt, in Teilen zu liefern (Teillieferungen), die
gesondert in Rechnung gestellt werden kann. Die Zahlung seitens des
Vertragspartners hat somit entsprechend der nachstehenden Bestimmung zur
„Zahlungsweise“ zu erfolgen.
4.4 Nimmt der Vertragspartner die Waren vom Spediteur an, so gilt
dies als Beweis dafür, dass sich die Verpackung in einem guten Zustand
befunden hat, sofern der Vertragspartner auf dem Frachtbrief oder der
Empfangsbescheinigung keinen gegenteiligen Vermerk gemacht hat.
4.5 Sollte der Vertragspartner die Waren nach Ablauf der vereinbarten
Lieferfrist nicht abgenommen haben, so werden diese auf seine Rechnung
und Gefahr in unserem Lager bereitgestellt. Vier Wochen nach Ablauf der
vereinbarten Lieferfrist hat Isopaneel das Recht, den Vertrag mittels einer
außergerichtlichen Erklärung aufzulösen, und es steht Isopaneel frei, die
betreffenden Waren zu verkaufen. Die dabei anfallenden Kosten, sowie die
etwaigen Ertragseinbußen dieser Waren, gehen zulasten des Vertragspartners.
Die Lagerkosten betragen monatlich acht Prozent des Rechnungsbetrages.
4.6 Für Waren, die auf Termin (Abnahme vor einem bestimmten Datum) geliefert
werden, kann eine Vorauszahlung verlangt werden
§ 5 Abweichungen/Textieldruck und Stickereiservice
5.1 Bezüglich der Menge der zu liefernden Waren ist eine Abweichung von fünf
Prozent nach oben oder unten zulässig.
5.2 Bezüglich der Waren, die speziell angefertigt oder bearbeitet werden
müssen oder auf andere Weise mit einem Marken- oder Kennzeichen zu
versehen sind, ist eine Abweichung von zehn Prozent nach oben oder unten
zulässig.
5.3 Angaben zu Maße, Inhalt, Gewicht u. ä. sind immer Näherungswerte.
5.4 Die gegebenenfalls angefertigten Stickereien, Drucke u. ä., die für
die Auftragung eines Dekors, Namens oder Markenzeichens erforderlich
sind, bleiben im Eigentum des betreffenden Herstellers und sind nicht im
Lieferumfang enthalten. Die entsprechenden Herstellungskosten werden in
Rechnung gestellt.
§ 6 Transport
6.1 Isopaneel wählt unter Berücksichtigung der Art der zu befördernden
Waren die gängigste Route und die gängigste Versandart. Isopaneel trägt
den Wünschen des Käufers dabei so viel wie möglich Rechnung. Hierdurch
anfallende zusätzliche Kosten gehen zulasten des Vertragspartners. Für eine
sich hieraus ergebende Verzögerung übernimmt Isopaneel keine Haftung.
6.2 Der Transport der Waren erfolgt grundsätzlich auf Gefahr des
Vertragspartners, auch dann, wenn der Spediteur verlangt, dass Frachtbriefe,
Transportadressen u. ä. die Klausel enthalten, dass sämtliche Transportschäden
für Rechnung und Gefahr des Absenders sind.
§ 7 Zahlungsweise
7.1 Die Zahlung hat zum Zeitpunkt und am Ort der Lieferung netto in bar zu
erfolgen; Isopaneel hat das Recht, vom Vertragspartner bei Auftragserteilung
eine Teilzahlung zu verlangen.
7.2 Wurde zwischen den Parteien schriftlich vereinbart, dass die Zahlung per
Einzahlung oder Überweisung auf ein von Isopaneel zu bezeichnendes Bank-
oder Girokonto möglich ist, so hat die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach
Rechnungsdatum zu erfolgen.
7.3 Der Vertragspartner kann sich nur dann auf eine Aufrechnung berufen, wenn
seine Forderung von Isopaneel anerkannt wird oder aber die Berechtigung
dieser Forderung auf einfache Weise festzustellen ist.
7.4 Jede Zahlung des Vertragspartners dient zunächst der Bezahlung der von
ihm geschuldeten Zinsen sowie der unsererseits entstandenen Betriebs- und/
oder Verwaltungskosten und wird danach von der ältesten offenen Rechnung
abgezogen.
§ 8 Verspätete Zahlung
8.1 Überschreitet der Vertragspartner die vereinbarte Zahlungsfrist, so ist der
Vertragspartner von Rechts wegen in Verzug und Isopaneel ist berechtigt,
die gesetzlichen Zinsen zuzüglich zwei Prozent in Rechnung zu stellen. Ferner
schuldet der Vertragspartner die angemessenen erforderlichen Kosten für die
außergerichtliche Zahlung, wobei Isopaneel den Inkassotarif anwendet, der
im Kalkulationsschema für Rechtsanwaltsabrechnungen des niederländischen
Rechtsanwaltsverbands (Nederlandse Orde van Advocaten) aufgeführt ist. Wird
die Betreibung der Forderung von Isopaneel einem Rechtsanwalt übertragen,
so hat der Vertragspartner die von Isopaneel vom Rechtsanwalt in Rechnung
gestellten Kosten zu erstatten.
8.2 Wenn:
a. der Vertragspartner in Verzug ist und/oder
b. Isopaneel gute Gründe zu der Annahme hat, dass der Vertragspartner
seiner Zahlungspflicht nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann, so:
ist Isopaneel , ohne zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet zu sein und
unbeschadet sämtlicher zustehenden Rechte, berechtigt:
a. eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen;
b. die Erfüllung des Kaufvertrages ganz oder teilweise auszusetzen;
c. die in diesem oder einem anderen Vertrag vereinbarten Zahlungsfristen zu
widerrufen, wodurch alle (übrigen) offenen Forderungen unmittelbar fällig
werden;
d. seine Verpflichtungen kraft sämtlicher anderen Verträge mit dem Käufer
auszusetzen.
§ 9 Höhere Gewalt
9.1 Mängel bei der Vertragserfüllung können nicht auf Isopaneel
zurückgeführt werden, wenn sie nicht von Isopaneel verschuldet wurden und
auch nicht kraft des Gesetzes, des Vertrages oder im Handelsverkehr geltenden
Auffassungen zu seinen Lasten gehen.
9.2 Unter höherer Gewalt wird auf jeden Fall verstanden:
· Der Umstand, der im Zusammenhang wichtig mit der von Isopaneel zu
erbringenden Leistung nicht, nicht rechtzeitig, oder nicht ordnungsgemäß
erbracht werden kann;
· Streiks;
· Verkehrsstörungen;
· behördliche Maßnahmen, die Isopaneel daran hindern, seine
Verpflichtungen rechtzeitig bzw. ordnungsgemäß zu erfüllen;
· übermäßiger Krankheitsausfall.
9.3 Verspätet sich die Lieferung/Abnahme durch höhere Gewalt um mehr als
einen Monat, so ist jede der Parteien unter Ausschluss weiterer Rechte befugt,
kraft Gesetz vom Kaufvertrag zurückzutreten.
9.4 Die in Artikel 9.3 festgelegte Frist von einem Monat ist kürzer oder länger,
wenn eine der Parteien nachweist, dass durch Maßstäbe der Angemessenheit
und Fairness zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt gewünscht ist.
9.5 Hat Isopaneel bei Eintritt von höherer Gewalt seine Verpflichtungen
bereits teilweise erfüllt oder kann Isopaneel seine Verpflichtungen nur zu
einem Teil erfüllen, so ist Isopaneel berechtigt, den bereits gelieferten bzw.
den lieferbaren Teil gesondert in Rechnung zu stellen und der Vertragspartner
hat diese Rechnung zu begleichen, als handele es sich um einen gesonderten
Vertrag. Dies gilt jedoch nicht, wenn der bereits gelieferte bzw. lieferbare Teil
keinen selbstständigen Wert hat.
§ 10 Garantie
10.1 Unter Berücksichtigung der Bestimmungen an anderer Stelle dieser
Bedingungen garantiert Isopaneel die Tauglichkeit sowie die Qualität der
gelieferten, verarbeiteten und verwendeten Materialien.
10.2 Hat der Vertragspartner zulänglich gezeigt oder bewiesen, dass die
gelieferte(n) Ware(n) oder die gelieferten Materialien den im normalen
Handelsverkehr gestellten Anforderungen nicht entspricht bzw. entsprechen,
so beseitigt Isopaneel die infolgedessen entstandenen Mängel kostenlos,
sofern Isopaneel sich nicht dazu entscheidet, die gelieferte(n) Ware(n) oder
die gelieferten Materialien zu ersetzen.
10.3 Isopaneel leistet seinen Garantiepflichten nur dann Folge, falls
und soweit die betreffende(n) Ware(n) oder Materialien sich innerhalb der
Landesgrenzen Deutschlands befindet bzw. befinden.
10.4 Nimmt der Vertragspartner selbst (eine) Änderung(en) oder Reparatur(en)
an der gelieferten Ware vor oder lässt er diese vornehmen, wird die gelieferte
Ware zu einem anderen Zweck verwendet als zu den normalen (Betriebs-)
Zwecken oder aber hat der Vertragspartner die gelieferte Ware unsachgemäß
behandelt, benutzt oder gewartet, so erlischt die Garantiepflicht.
10.5 Hat der Käufer die gekaufte Ware mit ins Ausland genommen, so hat er
die gelieferte Ware auf eigene Kosten an der Werksadresse von Isopaneel
zuzustellen bzw. zustellen zu lassen.
§ 11 Mängelrügen
11.1 Der Vertragspartner hat zu untersuchen, ob die gelieferten Waren dem
Kaufvertrag entsprechen.
11.2 Die Bestimmungen in Artikel 4.4 bleiben hiervon unberührt.
11.3 Unterlässt der Vertragspartner, die Waren im Sinne von Artikel 11.1
zu untersuchen, oder setzt Isopaneel nicht innerhalb der nachstehend
genannten Fristen von den Mängeln in Kenntnis, so kann er sich nicht darauf
berufen, dass die gelieferten Waren dem Kaufvertrag nicht entsprechen.
11.4 Entsprechen die gelieferten Waren dem Kaufvertrag nicht, so kann
der Vertragspartner sich nicht darauf berufen, wenn Isopaneel dies bei
sichtbaren Mängeln nicht innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt der Waren
und bei verborgenen Mängeln innerhalb von zwei Tagen nach ihrer Feststellung
durch den Vertragspartner, jedoch spätestens sieben Tage nach der Lieferung
der Waren, schriftlich und begründet mitgeteilt wurde.
11.5 Mängelrügen bedürfen der Schriftform unter Angabe der Bestelldaten
sowie der Rechnungs- und Frachtbriefnummern.
11.6 Beanstandete Waren dürfen ausschließlich nach ausdrücklicher
schriftlicher Zustimmung von Isopaneel zurückgesendet werden.
11.7 Im Falle begründeter und korrekt eingereichter Mängelrügen ist
Isopaneel– nach seiner Wahl – unter Berücksichtigung der Interessen des
Vertragspartners sowie der Art der Mängelrüge verpflichtet:
a. das Fehlende zu liefern oder
b. einen Preisnachlass zu gewähren oder
c. die gelieferten Waren zu reparieren oder
d. die gelieferten Waren zu ersetzen oder
e. den Kaufpreis gegen Rückgabe der gelieferten Waren zu erstatten.
11.8 Isopaneel trifft diese Wahl innerhalb einer angemessenen Frist nach der
korrekten Meldung der Mängelrüge seitens des Vertragspartners und kommt
daraufhin seinen Verpflichtungen innerhalb einer angemessenen Frist nach.
In Ermangelung dessen hat der Vertragspartner das Recht, eine der oben
genannten Verpflichtungen von Isopaneel zu wählen.
§ 12 Rückgabe
12.1 Abgelieferte Ware wird von Isopaneel zurückgenommen, wenn:
· die Sendung als Rücksendung angemeldet ist und eine RMA-Nummer erhalten
hat;
· Artikel unbeschädigt, nicht verwendet, vollständig und in der
Originalverpackung von Isopaneel empfangen werden;
· der Rücksendung eine Kopie der Rechnung und die RMA-Nummer beigefügt
ist;
· die Rücksendung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgt ist.
12.2. Alle Kosten der Rücksendung gehen zulasten des Vertragspartners.
Isopaneel behält sich das Recht vor, bei Rücksendungen, die nicht gemäß
genannter Richtlinien zurückgesendet wurden, die Annahme zu verweigern
und/oder die Rücksendung an den Vertragspartner zurückzusenden. Alle
etwaigen zusätzlichen Kosten gehen zulasten des Vertragspartners.
§ 13 Haftung
13.1 Isopaneel haftet gegenüber des Käufers ausschließlich auf nachstehende
Weise:
· für Schäden infolge eines Mangels des Liefergegenstandes, sofern Isopaneel
hiergegen versichert ist oder im Hinblick auf die üblichen Gepflogenheiten
der Branche versichert zu sein hat, bis zu einem maximalen Betrag der
Versicherungszahlung;
· für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Isopaneel oder
seiner leitenden Angestellten zurückzuführen sind;
· die Haftung von Isopaneel beschränkt sich auf den vom Käufer
entstandenen Schaden, der unmittelbar und ausschließlich auf die Schuld
von Isopaneel zurückzuführen ist. Dieser Schaden ist nur dann zu ersetzen,
sofern Isopaneel hiergegen versichert ist oder im Hinblick auf die üblichen
Gepflogenheiten der Branche versichert zu sein hat, bis zu einem maximalen
Betrag der Versicherungszahlung;
· der von Isopaneel zu entschädigende Schaden wird gemindert, wenn der
vom Käufer festzusetzende Preis in keinem Verhältnis zu dem vom Käufer
erlittenen Schaden steht.
§ 14 Eigentumsvorbehalt
14.1 Die gelieferten Waren werden erst dann Eigentum des Vertragspartners,
wenn dieser sämtliche (künftigen) Forderungen von Isopaneel kraft aller
(früheren oder späteren) Kaufverträge mit dem Vertragspartner und/oder der
von Isopaneel in diesem Zusammenhang verrichteten Dienstleistungen
oder Tätigkeiten erfüllt hat, darunter Schadenersatzforderungen wegen
Nichterfüllung der hier genannten Verträge, einschließlich Zinsen und Kosten
sowie des Schadenersatzes im Sinne von Artikel 14.7.
14.2 Der Vertragspartner ist verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren seine
Zusammenarbeit anzubieten mit allen Maßnahmen, die Isopaneel zum Schutz
der Waren und/oder ihres Eigentumsrechts an diesen Waren treffen will.
14.3 Möchten Dritte ein Recht an den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten
Waren anmelden oder geltend machen, so ist die Vertragspartei verpflichtet,
Isopaneel diesbezüglich unmittelbar schriftlich in Kenntnis zu setzen.
14.4 Solange der Eigentumsvorbehalt gilt, ist der Vertragspartner ausschließlich
im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeit befugt, die gelieferten Waren
selbst zu be-/verarbeiten oder weiterzuliefern.
14.5 Nach der Ver- / Bearbeitung der betreffenden Ware wird Isopaneel (Mit-)
Eigentümer der daraus entstehenden oder mit daraus entstehenden Waren, und
der Vertragspartner bewahrt diese Waren automatisch für Isopaneel auf.
14.6 Erwirbt Isopaneel ungeachtet des Artikels 14.5 nicht das Eigentum
an der Ware des Vertragspartners, so leistet dieser auf erste Anforderung
von Isopaneel die erforderliche Zusammenarbeit, um ein Recht oder eine
Nichtverpfändung der betreffenden Waren zu erhalten.
14.7 Sollte der Vertragspartner seine Zahlungspflichten nicht oder nicht
rechtzeitig erfüllen oder sollte die begründete Annahme bestehen, dass
dieser Fall eintritt, so hat Isopaneel das Recht, die gelieferten Waren, an
denen der in Artikel 14 Absatz 1 genannte Eigentumsvorbehalt besteht, die in
Artikel 14.5 sowie in Artikel 14.6 genannten Waren, auf denen ein besitzloses
Pfandrecht besteht, beim Vertragspartner oder bei Dritten, die die Ware für den
Vertragspartner halten, abzuholen oder abholen zu lassen. Der Vertragspartner
hat dazu seine vollständige Mitwirkung zu leisten, dies unter Geldstrafe in
Höhe von zehn Prozent des Betrags, den er Isopaneel schuldig ist, mit einem
Mindestbetrag von 230,- Euro pro Tag oder Stundenweise, an dem der Käufer
mit der Erfüllung dieser Pflicht in Verzug ist.
§ 15 Anwendbares Recht
15.1 Die Verträge zwischen Isopaneel und dem Vertragspartner unterliegen
ausschließlich niederländischem Recht, dies unter Ausschluss der einheitlichen
Gesetze über den internationalen Warenkauf.
15.2 Die “Incoterms“, wie sie von der Internationalen Handelskammer in
Paris zusammengestellt wurden, gelten für die Auslegung internationaler
Handelsbedingungen.
§ 16 Gerichtsstand
16.1 Sämtliche Rechtsstreitigkeiten werden unter Berücksichtigung der
einschlägigen Zuständigkeitsvorschriften dem zuständigen Zivilgericht
vorgelegt.